Praxis & Medizin
E-Rezept ab dem 01.01.2024
Liebe Patientinnen und Patienten,
ab dem 01.01.2024 wird in Deutschland das elektronische Rezept („E-Rezept“) für gesetzlich versicherte Patienten verpflichtend.
Lediglich Rezepte für Privatpatienten, Heil- und Hilfsmittel und Selbstzahler-Rezepte dürfen weiterhin ausgedruckt werden.
Wichtig für Sie: Voraussetzungen für das E-Rezept für gesetzlich versicherte Patienten
- Das Erstellen eines „E-Rezeptes“ ist nur nach Einlesen Ihrer Gesundheitskarte in unserer Praxis im laufenden Quartal möglich.
- Erst nach Einlesen der Gesundheitskarte können Sie unser Formular-Service für Folgerezepte nutzen. Ohne eingelesene Gesundheitskarte müssen wir Ihre Anforderung leider löschen.
- Ein Wiederholungsrezept kann nach ärztlicher Prüfung am Werktag nach Bestellung in der Apotheke abgerufen werden.
- Nach Ausstellen des „E-Rezeptes“ erhalten Sie in der Apotheke das Medikament. Auch dort benötigen Sie die Gesundheitskarte.
Wir bitten Sie um Rücksicht!
Ihr Praxisteam