Kindliche Vorsorgeuntersuchungen
Ob die Entwicklung eines Kindes normal verläuft, wird in insgesamt 10 Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 (inkl. U7a) überprüft.
Krankheiten oder Entwicklungsstörungen können so frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Alle Untersuchungsergebnisse werden in ein Kinder-Untersuchungsheft eingetragen, das die Mutter bei der Entlassung aus der Geburtsklinik bekommt und zu jeder Vorsorgeuntersuchung mitbringt. Die Kosten für die 10 Untersuchungen werden komplett von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Untersuchungszeiträume:
Wann
| Was |
---|---|
direkt nach der Entbindung im Kreissaal | U1: erste Vorsorge |
zwischen dem 3. und 10. Tag nach der Geburt | U2: "Neugeborenen-Basisuntersuchung" |
zwischen der 4. und 6. Lebenswoche | U3: dritte Vorsorge |
zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat | U4: vierte Vorsorge |
mit einem halben Jahr | U5: fünfte Vorsorge |
mit einem Jahr | U6: "Einjahresuntersuchung" |
kurz vor dem 2. Geburtstag | U7: "Zweijahresuntersuchung" |
zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat | U7a: zusätzliche Vorsorge im Kindergartenalter |
mit vier Jahren | U8: achte Vorsorge |
zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat | U9: neunte Vorsorge |
zwischen 12 und 14 Jahren | J1: Vorsorge für Jugendliche |