Rezept
Liebe Patientinnen und Patienten,
ab dem 01.01.2024 wird in Deutschland das elektronische Rezept („E-Rezept“) für gesetzlich versicherte Patienten verpflichtend.
Lediglich Rezepte für Privatpatienten, Heil- und Hilfsmittel und Selbstzahler-Rezepte dürfen weiterhin ausgedruckt werden.
Wichtig für Sie: Voraussetzungen für das E-Rezept für gesetzlich versicherte Patienten
- Das Erstellen eines „E-Rezeptes“ ist nur nach Einlesen Ihrer Gesundheitskarte in unserer Praxis im laufenden Quartal möglich.
- Erst nach Einlesen der Gesundheitskarte können Sie unser Formular-Service für Folgerezepte nutzen. Ohne eingelesene Gesundheitskarte müssen wir Ihre Anforderung leider löschen.
- Ein Wiederholungsrezept kann nach ärztlicher Prüfung am Werktag nach Bestellung in der Apotheke abgerufen werden.
- Nach Ausstellen des „E-Rezeptes“ erhalten Sie in der Apotheke das Medikament. Auch dort benötigen Sie die Gesundheitskarte.
Wir bitten Sie um Rücksicht!
Ihr Praxisteam
Hinweis:
- Denken Sie bitte rechtzeitig an benötigte Wiederholungsrezepte.
- Informieren Sie sich auch unter der Rubrik Aktuelles über Ferienzeiten unserer Praxis. In dieser Zeit werden Emails sowie Formularanfragen nicht abgerufen und nicht beantwortet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Voraussetzungen für das E-Rezept für gesetzlich versicherte Patienten
Ich habe gelesen und verstanden, dass
- das „E-Rezept“ nur dann ausgestellt werden kann, wenn meine Gesundheitskarte im aktuell laufenden Quartal in der Praxis eingelesen wurde (01.01./ 01.04./ 01.07./ 01.10.).
- die Bearbeitung und ärztliche Prüfung einen Werktag dauert und ich das Rezept erst dann in der Apotheke nach Vorlage meiner Gesundheitskarte einlösen kann.
- ohne eingelesene Gesundheitskarte meine Online-Anforderung gelöscht wird, da eine Bearbeitung nicht erfolgen kann.
- ich Privatrezepte, Rezepte für Heil- und Hilfsmittel und Selbstzahler-Rezepte weiterhin in Papierform in der Praxis abholen muss.